Durch das neue Gesetz (JStG 2022 § 12 Abs. 3 UStG) kann ab 01.01.2023 die MwSt. in Höhe von 19 % für Einkäufe von PV-Anlagen und deren wesentlichen Komponenten einschließlich Batterien komplett erstattet werden. Sie erhalten dadurch eine Rückzahlung von 19%.