Garantiebedingungen für 3-Jahres-Garantie

  1. Garantiedauer und Geltungsbereich
    Die Dr. Sellmair NanoElektroTechnik GmbH übernimmt gegenüber Endverbrauchern zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Herstellergarantie von drei Jahren.


    Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt ab Kaufdatum des Erstkunden (Rechnungsdatum). Die Garantie wird übertragen wenn der Garantienehmer das Produkt an einen weiteren Endverbraucher veräußert.

    Die Reparatur des Produktes sowie Ersatzleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind Verbrauchs- und Verschleißmaterialien.

  2. Voraussetzungen und Geltendmachung
    Die Voraussetzung für einen Garantiefall ist ein Mangel oder Fehlfunktion, welche die bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes nicht mehr ermöglicht oder unverhältnismäßig stark einschränkt.

    Forderungen im Rahmen dieser Garantie müssen durch die schriftliche Benachrichtigung der Dr. Sellmair NanoElektroTechnik GmbH spätestens 14 Tage nach Auftreten des Fehlers geltend gemacht werden.

    Dr. Sellmair
    NanoElektroTechnik GmbH
    Illoherweg 9
    D-84036 Landshut
    Telefon: +49 (0)8161 989 0780
    E-Mail: kontakt@lifepo.de

    Für die Bearbeitung eines Garantieanspruchs sind eine schriftliche Fehlerbeschreibung und der Kaufnachweis (Rechnung mit Kaufdatum) zwingend erforderlich. Zur Prüfung des Produktes muss dieses den Garantiegeber geschickt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Produkt oder deren Komponenten sicher verpackt sind, um Transportschäden zu vermeiden.

    Die Rücksendung des geprüften oder reparierten Produkts erfolgt innerhalb Deutschland auf Kosten des Garantiegebers. Für Rücksendungen außerhalb Deutschland müssen die Transportkosten vom Garantienehmer getragen werden.

  3. Garantieleistung
    Eine Garantieleistung ist jeweils maximal bis zum Wert des ursprünglich bezahlten Kaufpreises begrenzt. Die Haftung des Herstellers gemäß dieser Garantie ist auf den Austausch, die Reparatur oder die Kostenerstattung des Produkts beschränkt. Die Wahl ob ein Austausch, eine Instandsetzung oder Kostenerstattung erfolgt, liegt im Ermessen des Garantiegebers. Ist ein fehlerhaftes Produkt nicht mehr im Sortiment, so behält sich der Garantiegeber das Recht vor dieses gegen ein technisch gleichwertiges aus dem aktuellen Sortiment auszutauschen.

    Ein im Rahmen einer Garantieleistung ersetztes Produkt oder dessen Teile gehen mit dem Erbringen der Garantieleistung in das Eigentum des Garantiegebers über.

    Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz der durch den Mangel des Gerätes begründeten unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, der durch den Aus- und Einbau entstandenen Kosten oder entgangenen Gewinns, sind ausgeschlossen, sofern eine Haftung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

  4. Garantieausschlüsse
    Nicht abgedeckt durch die Herstellergarantie sind Schäden, Defekte und Fehlfunktionen verursacht durch:
    - Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
    - höhere Gewalt (z. B. Blitzschlag, Überspannung, Unwetter, Überschwemmung, Feuer)
    - üblicher Verschleiß
    - mechanische Einwirkung wie Sturz oder Deformation
    - unsachgemäßer Gebrauch
    - fehlerhafte Installation, Konfiguration, Inbetriebnahme oder Betrieb
    - Fehlfunktion anderer angeschlossener Geräte
    - Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
    - nicht freigegebene Veränderungen, Programmierung oder Reparaturen

  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Auf diese Garantie findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für die Pflichten aus dieser Garantie ist München, Deutschland. Soweit zulässig ist der Gerichtsstand München, Deutschland.